Neue EU-Pflichtlabels ab September 2026
von Christian Röckl
Ab dem 27. September 2026 tritt im Rahmen der EU-EmpCo-Richtlinie (2024/825) eine neue Informationspflicht für den B2C-Online-Handel in Kraft. Online-Händler müssen Verbraucher vor dem Kaufabschluss über gesetzliche Gewährleistungsrechte sowie bestehende Haltbarkeitsgarantien informieren. Die Darstellung erfolgt über zwei fest vorgegebene EU-Labels. Betroffen sind ausschließlich physische Waren. Die Regelung erfordert rechtzeitige technische und inhaltliche Anpassungen im Shop-System.
Das Gewährleistungslabel (Harmonisierte Mitteilung)
Das Gewährleistungslabel informiert Verbraucher über ihre gesetzlichen Mängelrechte.
- Geltungsbereich: Gilt für alle physischen Güter, sowohl für Neuware als auch für Gebrauchtware.
- Ausnahmen: Rein digitale Inhalte, Online-Kurse, Software-as-a-Service (SaaS) und Dienstleistungen sind ausgenommen.
- Vorgaben zur Einbindung: Das vorgegebene EU-Grafik-Label muss unverändert und im Online-Shop zwingend in Farbe eingebunden werden. Die Darstellung muss vor dem Kaufabschluss erfolgen, beispielsweise auf der Produktseite oder im Checkout-Prozess.
Das Garantielabel (Harmonisierte Kennzeichnung)
Das Garantielabel kommt zum Einsatz, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie anbietet.
- Pflichtgrenze: Es muss angegeben werden, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mindestens zwei Jahren für die gesamte Ware ohne Zusatzkosten einräumt.
- Erforderliche Inhalte: Das Label muss produktbezogen angepasst werden und enthält den Markennamen, die genaue Modellbezeichnung sowie die Garantiedauer in Jahren.
Handlungsbedarf für Shop-Betreiber
Die Implementierung erfordert Anpassungen in den Standard-Templates des Online-Shops, den Checkout-Prozessen sowie gegebenenfalls in den E-Mail-Bestellbestätigungen. Ab dem Stichtag am 27. September 2026 stellt die fehlende oder fehlerhafte Einbindung einen Wettbewerbsverstoß dar, der abgemahnt werden kann.
Rechtlicher Hinweis und Quelle
Dieser Beitrag dient der Erstinformation und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die rechtssichere Umsetzung in Ihrem konkreten Fall konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht.
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