Ab wann gilt das BFSG für bestehende Websites – gibt es eine Übergangsfrist?
Nein, für Websites und Online-Shops gibt es keine Übergangsfrist. Sie mussten bereits zum 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Übergangsfristen bis 2030 bzw. 2040 gelten nur für bestimmte Produkte und Selbstbedienungsterminals.
Zuletzt aktualisiert am 14.07.26 von Christian Röckl.