Ab wann gilt das BFSG für bestehende Websites – gibt es eine Übergangsfrist?

Nein, für Websites und Online-Shops gibt es keine Übergangsfrist. Sie mussten bereits zum 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Übergangsfristen bis 2030 bzw. 2040 gelten nur für bestimmte Produkte und Selbstbedienungsterminals.

Quelle: § 38 BFSG, Gesetze-im-Internet.de

Zuletzt aktualisiert am 14.07.26 von Christian Röckl.

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