Reicht eine reine Infoseite ohne Online-Shop oder Buchungsfunktion – oder bin ich trotzdem betroffen?

Eine klassische Visitenkarten-Website ohne Kauf-, Buchungs- oder Vertragsfunktion löst grundsätzlich keine BFSG-Pflicht aus. Sobald aber Geld fließt oder ein Vertrag online zustande kommt (Terminbuchung, Warenkorb, Reservierung), greift das Gesetz.

Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit – FAQ zum BFSG

Zuletzt aktualisiert am 14.07.26 von Christian Röckl.

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