Reicht eine reine Infoseite ohne Online-Shop oder Buchungsfunktion – oder bin ich trotzdem betroffen?
Eine klassische Visitenkarten-Website ohne Kauf-, Buchungs- oder Vertragsfunktion löst grundsätzlich keine BFSG-Pflicht aus. Sobald aber Geld fließt oder ein Vertrag online zustande kommt (Terminbuchung, Warenkorb, Reservierung), greift das Gesetz.
Zuletzt aktualisiert am 14.07.26 von Christian Röckl.