Was bedeutet die Kleinstunternehmen-Ausnahme genau – und wann greift sie nicht?
Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder -bilanzsumme sind bei Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen. Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für bestimmte Produkte (z. B. E-Reader oder Selbstbedienungsterminals) – hier bleibt auch ein Kleinstunternehmen in der Pflicht.
Zuletzt aktualisiert am 14.07.26 von Christian Röckl.