NIS-2: Ist meine Website betroffen?
von Christian Röckl
Haben Sie sich schon mit NIS-2 beschäftigt? Die EU-Richtlinie zieht deutlich schärfere Grenzen bei Cybersicherheit. Viele Unternehmen wissen noch nicht, ob sie betroffen sind – und was das für ihre Website bedeutet.
Direkt in der Pflicht stehen mittlere und große Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und 10 Millionen Euro Umsatz aus Branchen wie Energie, Gesundheit, Logistik, Chemie oder Maschinenbau.
Für die Firmenwebsite gilt: Sie löst die Anforderungen meist nicht allein aus. Betroffen ist sie trotzdem.
Drei Wege, auf denen NIS-2 Ihre Website erreicht
- Das Unternehmen fällt direkt darunter: Dann betrifft das die gesamte IT – Website eingeschlossen. Schlecht gesicherte Formulare oder Kundenportale werden von Angreifern gern als Einstiegspunkt genutzt. Die Website gehört ins Risikomanagement.
- Die Website ist ein digitaler Dienst: Betreiben Sie einen Online-Marktplatz, auf dem Dritte Verträge abschließen, greift NIS-2 für diesen Bereich oft direkt. Ein normaler B2C-Shop fällt in der Regel nicht darunter.
- Der Umweg über Dienstleister: Ihr Unternehmen ist vielleicht zu klein für NIS-2 – Ihr Webhoster oder Cloud-Anbieter aber nicht. Das zieht Konsequenzen nach sich: strengere Verträge, neue Sicherheitsvorgaben. Eine Pflicht zur Zwei-Faktor-Authentifizierung fürs CMS kann so zur Bedingung werden, ohne dass Sie selbst betroffen sind.
Was jetzt sinnvoll ist
Klären Sie zuerst, ob Ihr Unternehmen direkt unter NIS-2 fällt. Fragen Sie Ihre Agentur oder Ihren Hoster, wie sie sich vorbereiten. Und: Updates, sichere Passwörter, 2FA, TLS – das sollte unabhängig von jeder Richtlinie bereits Standard sein.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsberatung.